1. Geltungsbereich, Parteien
Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs-, Moderations-, Coaching- und Enablement-Leistungen von Kaderwerk — Leadership Studio, Rosenthaler Straße 38, 10178 Berlin („Kaderwerk“), gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern gelten sie, soweit sie nicht gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften widersprechen.
2. Leistungen, Einordnung
Kaderwerk erbringt Dienstleistungen, keine Werk- oder Erfolgsgarantie. Leistungsarten und Deliverables ergeben sich aus Angebot/Bestellung (z. B. Leitsatz, Rollenblätter, KPI-Deck, Entscheidungsprotokoll, Tool-Policy). Arbeitnehmerüberlassung erfolgt nicht.
3. Angebot, Vertragsschluss
Angebote sind 30 Tage bindend, sofern nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder Auftragsbestätigung per Textform zustande. Nebenabreden bedürfen der Textform.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig benötigte Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungsträger bereit und sorgt für die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5. Abnahme
Meilenstein-Ergebnisse werden schriftlich zur Abnahme vorgelegt. Abnahme gilt als erteilt, wenn innerhalb von 5 Werktagen keine wesentlichen, konkret benannten Mängel gerügt werden. Kaderwerk behebt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist.
6. Vergütung, Spesen, Zahlungsbedingungen
- Vergütungsmodell gemäß Angebot: Festpreis (Explore), Meilenstein oder Zeit-&-Material (Sprint), Retainer (Quartal).
- Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum; Preise zzgl. gesetzlicher USt.
- Spesen und Drittlizenzen nach vorheriger Abstimmung gegen Nachweis.
- Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen; Aufrechnung nur mit unbestrittenen/rechtskräftigen Forderungen.
7. Nutzungsrechte, Drittinhalte
An vorbestehenden Materialien verbleiben alle Rechte bei Kaderwerk. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber eine nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz zur internen Nutzung der Projektergebnisse. Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verwertung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Drittinhalte werden nur mit geeigneten Lizenzen eingesetzt; Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
8. Vertraulichkeit, Datenschutz
Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen. Personenbezogene Daten werden gemäß DS-GVO verarbeitet; erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarungen werden abgeschlossen.
9. Haftung
Kaderwerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kaderwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, außer in den vorstehend genannten Fällen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt (z. B. ProdHaftG).
10. Laufzeit, Kündigung
Laufzeit gemäß Angebot. Ordentliche Kündigung nach Vereinbarung; außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung werden erbrachte Leistungen abgerechnet; Vorauszahlungen anteilig erstattet, soweit Leistungen noch nicht erbracht sind.
11. Subunternehmer, Referenzen
Kaderwerk darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt verantwortlich. Nennung als Referenz erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung; anonymisierte Erfahrungswerte dürfen wiedergenutzt werden.
12. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung; Fristen verlängern sich angemessen. Bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet oder angerechnet.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Etwaige AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.
- Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Hinweis: Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Vereinbarungen im Angebot/Vertrag. Im Konfliktfall gehen individuelle Regelungen vor.